Mobilitätsgarantie
Bringt Dich bei Verspätungen und Ausfällen weiter.
Wenn sich Dein Bus oder Deine Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, hast Du verschiedene Alternativen, die Dich trotzdem weiterbringen – dank der Mobilitätsgarantie NRW.
So kannst Du in diesem Fall alternativ entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister oder ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing oder On-Demand-Verkehr) nutzen und Deine Fahrt damit fortsetzen.
Die zusätzlichen Kosten dafür werden Dir später erstattet – im Fernverkehr komplett, beim Taxi, beim Fahrdienst oder Sharing-Angebot je nach Höhe entweder komplett oder anteilig:
Landesweit werden die Kosten für ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienst oder für ein Sharing-Angebot pro Person
- tagsüber (zwischen 5 Uhr und 20 Uhr) mit bis zu 30 Euro und
- nachts (zwischen 20 Uhr und 5 Uhr) mit bis zu 60 Euro
erstattet.
Bitte beachte: Dein Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Die Umstiegszeit beginnt mit Inkrafttreten des Garantieanspruchs.
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Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Dein gewünschtes Nahverkehrsmittel ausfällt bzw. mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle abfährt, als im Fahrplan angegeben.
Dein Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss dann innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Die Umstiegszeit beginnt mit Inkrafttreten des Garantieanspruchs.
Du musst im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Nahverkehrstickets zum VRS-Tarif oder NRW-Tarif (d.h. kein Fernverkehrsticket) sein.
Die Mobilitätsgarantie greift nur dann, wenn die Verspätung nicht während der Fahrt auftritt und nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt ist.
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Die Mobilitätsgarantie gilt für alle nordrhein-westfälische Verbund- und Gemeinschaftstarife, also nicht nur im VRS, sondern in ganz NRW – egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Du unterwegs sind.
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Den Erstattungsantrag musst Du innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt bei dem Verkehrsunternehmen einreichen, das die Verspätung verursacht hat.
Lege dafür die benutzten IC-/EC-/ICE-Tickets oder die Quittung von Taxi oder Fahrdienst im Original oder den Beleg über das Sharing-Angebot dem Erstattungsantrag bei. Auf der Taxi- oder Fahrdienstquittung muss zudem Dein Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für das Sharing-System reichst Du einen Beleg ein, den Du über Dein Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken kannst.
Im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW kannst Du auch ein Nahverkehrsmittel außerhalb der ursprünglich geplanten Tarifzone bzw. des Geltungsbereichs Deines Zeittickets nehmen. Die Kosten für neu zu lösende Fahrscheine oder für Zusatztickets werden erstattet. Wie Fernverkehrstickets müssen auch die genutzten Nahverkehrstickets im Original dem Erstattungsantrag beigelegt werden. Falls Du ein VRS-Abo oder ein anderes Zeitticket hast, fügst Du bitte eine Kopie Deines Tickets bei.
Den digitalen Erstattungsantrag und viele weitere Informationen findest Du hier: