Mitnahmeregeln und Serviceangebote
Wen darf ich auf meinem Ticket mitnehmen? Wer fährt kostenlos? Welche Serviceangebote gibt es?
Fragen zur Mitnahmeregelung
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Bis einschließlich 5 Jahren fahren Kinder grundsätzlich kostenlos mit Bus und Bahn. Kinder, die noch keine Schule besuchen, fahren ebenfalls immer kostenlos mit, auch wenn sie bereits 6 Jahre alt sind.
Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren fahren mit vergünstigten Einzel- und 4erTickets zum Kindertarif.
Zudem gibt es zahlreiche vergünstigte Ticketangebote, die sich speziell an Kinder, Schüler*innen, Auszubildende und Studierende richten.
Mehr Infos unter:
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Bis einschließlich 5 Jahren fahren Kinder grundsätzlich kostenlos mit Bus und Bahn. Kinder, die noch keine Schule besuchen, fahren ebenfalls immer kostenlos mit, auch wenn sie bereits 6 Jahre alt sind.
Mit den VRS-Zeittickets gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kinder kostenlos mitzunehmen:
- Mit einem MonatsTicket, Formel9Ticket, Aktiv60Ticket oder JobTicket kannst Du montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig (jeweils bis 3 Uhr nachts des Folgetages) bis zu 3 Kinder (von 6 bis 14 Jahren) kostenlos mitnehmen.
- Im Abo kannst Du während dieser Zeiten zusätzlich auch noch eine Person über 14 Jahren mitnehmen und die Kindermitnahme ist montags bis freitags bereits ab 15 Uhr möglich.
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Alle Kindergartenkinder (und auch alle anderen Kinder unter 7 Jahre, die noch keine Schule besuchen!) fahren im VRS generell kostenlos.
Einige Verkehrsunternehmen bieten die Möglichkeit, Ausflüge mit der ganzen Kindergartengruppe als Sonderfahrt durchzuführen. Diese Sonderfahrten müssen jedoch mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Verkehrsunternehmen angemeldet und von dort bestätigt werden.
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Hunde können im VRS kostenlos mitgenommen werden.
Für die Mitnahme von Hunden ist jedoch Folgendes zu beachten: Die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darf nicht gefährdet, andere Fahrgäste dürfen nicht belästigt werden. Hunde müssen kurz angeleint werden und dürfen keine Sitzplätze in Anspruch nehmen.
In den Verkehrsmitteln des so genannten Bedarfsverkehrs (z. B. AST – Anruf-Sammel-Taxi) dürfen Hunde nicht mitgenommen werden, da für diese Verkehre in der Regel Taxen zum Einsatz kommen und eine Mitnahme von Hunden dort aus Platzgründen und in Rücksicht auf andere Fahrgäste nicht möglich ist. Eine Ausnahme sind Blindenführhunde, die eine*n Blinde*n begleiten; diese sind aufgrund der Notwendigkeit immer zur Beförderung zugelassen.
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Zur Mitnahme von Fahrrädern ist im VRS zusätzlich zum eigenen Ticket ein gesondertes FahrradTicket zu lösen. Diese sind an den Ticketautomaten durch ein Fahrradsymbol gekennzeichnet.
Ausnahme: Falträder werden kostenlos befördert, sofern sie zusammengeklappt sind!
Bitte beachte, dass für die Fahrradmitnahme folgende Regeln gelten: Im VRS werden Fahrräder grundsätzlich jederzeit befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt:
a) Im Bus dürfen Fahrräder nur auf dem gekennzeichneten Platz für Kinderwagen abgestellt werden.
b) In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und im Einstiegsbereich befördert.
Sind die vorgesehenen Rad-Stellplätze eines Fahrzeugs besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen.Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben jederzeit Vorrang vor Radfahrer*innen.
Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten kannst Du den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
Weitere Informationen zur Fahrradmitnahme findest Du unter: Fahrradmitnahme im VRS
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E-Tretroller dürfen im VRS aus Sicherheitsgründen nicht mehr in Bus und Bahn mitgenommen werden (Brandgefahr Akkus)!
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Neben den „klassischen" Fahrrädern können Fahrgäste auch Pedelecs und E-Bikes sowie Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile in Bussen und Bahnen mitnehmen.
Pedelecs, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile dürfen trotz Elektroantrieb in Bus und Bahn mitgenommen werden, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen, als beispielsweise E-Tretroller erfüllen.
Fragen zum Linienbetrieb
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Eine Fahrplanauskunft für Deine gewünschte Verbindung erhältst Du hier:
Unterwegs nutzt Du am besten die VRS-App für Fahrplanauskünfte und den Ticketkauf.Die VRS App kannst Du im Apple App Store oder im Google Play Store herunterladen.
Telefonische Fahrplanauskünfte erhältst Du landesweit unter der Telefonnummer: 0 800 6 50 40 30 (kostenlos aus allen deutschen Netzen). Alternativ kannst Du auch den kostenfreien „sprechenden Fahrplan“ unter der Rufnummer 0800 350 40 30 nutzen.
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Die Verkehrsunternehmen bemühen sich, den Fahrplan einzuhalten und Dich sicher ans Ziel zu bringen.
Sollte Dein gewünschtes Verkehrsmittel jedoch einmal mehr als 20 Minuten zu spät abfahren und Dir keine Fahr-Alternative mit Bus und Bahn zur Verfügung stehen, dann kannst Du die NRW-weite Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen.
Im Rahmen der Mobilitätsgarantie kannst Du ein Taxi oder einen zuschlagspflichtigen Fernverkehrszug als Alternative nutzen. Die hierfür anfallenden Kosten werden Dir bis zu einer bestimmten Höhe von dem Verkehrsunternehmen, das für den Ausfall oder für die Verspätung verantwortlich ist, erstattet.
Hierzu musst Du lediglich ein Erstattungsformular ausfüllen und dieses zusammen mit den jeweiligen Belegen und Quittungen Deiner Kostenaufwendungen an das verantwortliche Verkehrsunternehmen senden. In der Regel bekommst Du Deine Aufwendungen innerhalb von ca. 2 bis 3 Wochen auf Dein Konto erstattet.
Die Mobilitätsgarantie kannst Du allerdings nicht in Fällen von Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen nutzen.
Mehr Informationen und Erstattungsanträge findest Du hier:
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Mit VRS-Tickets kannst Du alle regionalen Nahverkehrsmittel nutzen, die im VRS-Netz verkehren. Dazu gehören Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen sowie Nahverkehrszüge (S-Bahnen, RegionalExpress-Züge und Regionalbahnen).
Die Fahrzeuge des Nahverkehrs erkennst Du auch an dem VRS-Logo auf dem Fahrzeug.
Fragen zu Verkaufsstellen
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Das gesamte VRS-Ticketsortiment erhältst Du bei den Verkehrsunternehmen im VRS-Gebiet.
Tickets gibt es an stationären oder mobilen Ticketautomaten an Haltestellen oder in den Fahrzeugen sowie bei vielen örtlichen Vorverkaufsstellen.
Neben den Kundencentern der Verkehrsunternehmen verkaufen auch viele private Verkaufsstellen (z. B. Kioske, Lottoannahmestellen, etc.) VRS-Tickets. Private Verkaufsstellen, die VRS-Tickets verkaufen, haben in der Regel ein VRS-Logo oder ein Logo des örtlichen Verkehrsunternehmens gut sichtbar am Eingang aufgebracht.
Die Kontaktadressen der Verkehrsunternehmen findest Du hier:
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Ein VRS-Ticket im Abonnement schließt Du entweder persönlich in einem Kundencenter der Verkehrsunternehmen im VRS ab oder Du bestellst es per Post über ein Bestellformular.
Die VRS-Abos werden als elektronisches Ticket (eTicket) herausgegeben. Damit Du dieses rechtzeitig zum 1. des jeweiligen Startmonats erhältst, solltest Du den Antrag bis zum 10. des Vormonats eingereicht haben. Das eTicket wird Dir dann per Post zugestellt.
Die Bestellformulare der Verkehrsunternehmen findest Du hier:
Die Kontaktadressen der Verkehrsunternehmen findest Du hier:
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Dein Abo-Vertragspartner ist stets das Verkehrsunternehmen, bei dem Du Dein Abonnement abgeschlossen hast. Welches Unternehmen das ist, kannst Du auf Deinem Ticket sehen. Dort ist nämlich das Logo des jeweiligen Vertragsverkehrsunternehmens aufgebracht (z. B. KVB, DB, RSVG, etc.). Auf dem Ticket ist zwar auch das VRS-Logo abgebildet, jedoch stellt der VRS als Dachverband generell keine Tickets aus.
Für den Fall, dass das Logo Deines Vertragsverkehrsunternehmens auf Deinem Ticket fehlen sollte, kannst Du auch über die Abbuchungen von Deinem Konto nachsehen, welches Verkehrsunternehmen Dein Vertragspartner ist. Der Abobetrag wird monatlich von Deinem Vertragsverkehrsunternehmen von Deinem Konto eingezogen.
Übrigens hat der VRS keine Möglichkeit festzustellen, bei welchem Verkehrsunternehmen Du Dein Abonnement abgeschlossen hast. Denn die Kund*innendaten der Verkehrsunternehmen unterliegen dem Datenschutz. Als Dachverband hat der VRS keinen Zugriff auf diese persönlichen Kund*innendaten.
Ticket-Abonnements kannst Du mit den folgenden Formularen bei den Verkehrsunternehmen abschließen:
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Das SchülerTicket ist nicht im freien Verkauf erhältlich. Das SchülerTicket steht nur für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, an deren Schule die Einführung des SchülerTickets durch den Schulträger beschlossen wurde. Die Bestellung der SchülerTickets wird von der Schule zentral für alle Schülerinnen und Schüler koordiniert.
Wende Dich deshalb bitte direkt an das Sekretariat Deiner Schule.
Mehr Informationen zum SchülerTicket findest Du hier:
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Das JobTicket ist nicht im freien Verkauf erhältlich und kann nur über Deine Firma bezogen werden – soweit Dein Arbeitgeber einen Jobticketvertrag hat. Auch bei Fragen zu Änderung und Kündigung des JobTickets ist Dein Arbeitgeber (Personalabteilung) Dein direkter Ansprechpartner.
Mehr Informationen zum JobTicket findest Du hier:
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Wenn Du Deine Chipkarte mit Deinem VRS-Abo verloren hast, wende Dich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen, bei dem Du Dein Abonnement abgeschlossen hast.
Wer Dein Vertragsverkehrsunternehmens ist, kannst Du Deinen Vertragsunterlagen entnehmen. Du kannst auch bei den monatlichen Abbuchungen von Deinem Konto sehen, welches Verkehrsunternehmen Dein Vertragspartner ist. Der Abobetrag wird monatlich von Deinem Vertragsverkehrsunternehmen von Deinem Konto eingezogen.
Übrigens hat der VRS keine Möglichkeit festzustellen, bei welchem Verkehrsunternehmen Du Dein Abonnement abgeschlossen hast. Denn die Kund*innendaten der Verkehrsunternehmen unterliegen dem Datenschutz. Als Dachverband hat der VRS keinen Zugriff auf diese persönlichen Kund*innendaten.
Die Kontaktadressen der Verkehrsunternehmen findest Du hier:
Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des VRS.