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Was macht der Beirat?

Aufgaben und Wirken des Beirates.

Die Aufgaben der Verbundgesellschaft VRS GmbH ist im Gesellschaftsvertrag definiert. In diesem Vertrag ist u.a. festgelegt, dass die VRS GmbH vier sogenannte Organe hat: 

  1. die Gesellschafterversammlung, 
  2. den Aufsichtsrat, 
  3. die Geschäftsführung und 
  4. den Beirat (offiziell „Beirat für Verkehrsunternehmen und sonstige das Einnahmenrisiko tragende Institutionen/ Aufgabenträger“).

Diese vier Organe entscheiden unter anderem darüber, welche Aufgaben die VRS GmbH hat.

Die VRS-Geschäftsführung benötigt für alle Angelegenheiten, die die Verkehrsunternehmen im VRS betreffen, die Zustimmung des Beirats. Die VRS GmbH (vertreten durch die Geschäftsführung) hat dabei im Beirat kein Stimmrecht, aber das Recht, die Inhalte zu den zu treffenden Entscheidungen (sogenannte Beschlüsse) vorzuschlagen und dadurch mitzugestalten.

Mitglieder des Beirates

Dem Beirat gehören Verkehrsunternehmen und erlösverantwortliche Aufgabenträger an:

  1. Bahnen der Stadt Monheim (BSM)
  2. Busverkehr Rheinland (BVR)
  3. Deutsche Bahn Regio (DB)
  4. Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB)
  5. Kreis Euskirchen Verkehrsunternehmen (KEU)
  6. National Express (NX)
  7. Oberbergische Verkehrsgesellschaft (OVAG)
  8. Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG)
  9. Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG)
  10. Regionalverkehr Köln (RVK)
  11. Karl Schäfer Omnibusreisen (Schäfer)
  12. Stadtbus Dormagen (SDG)
  13. Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH (StwBV)
  14. Stadtverkehr Euskirchen (SVE)
  15. Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV)
  16. Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises
  17. Stadtwerke Hürth (SWH)
  18. Stadtwerke Wesseling (SWW)
  19. wupsi
  20. Zweckverband go.Rheinland
Die Arbeitskreise des Beirates

Der Beirat besitzt insgesamt vier Arbeitskreise, in denen alle Themen vorab beraten werden, zu denen der Beirat eine Entscheidung treffen muss. Die Arbeitskreise geben ihre Empfehlung zu den verschiedenen Themen an den Beirat zur Entscheidung weiter.

Bei den vier Arbeitskreisen handelt es sich um

  • den Arbeitskreis Marketing, Tarif, Vertrieb und Informationstechnologie,
  • den Arbeitskreis Wirtschaftliche Angelegenheiten,
  • den Arbeitskreis Rechtliche Angelegenheiten und um
  • den Arbeitskreis Strategie.
Wie werden Beschlüsse im Beirat gefasst?

Der Beirat tagt regulär viermal pro Kalenderjahr. 

Zwei Wochen vor der Sitzung erfolgen die Einladung und die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen über den digitalen Sitzungsdienst (SD.net). 

Bei dringlichen Themen werden zusätzlich Sondersitzungen einberufen oder Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst, d.h. die Stimmabgabe erfolgt nicht in einer Sitzung, sondern schriftlich per Stimmzettel.

Zum digitalen Sitzungsdienst

Im Gesellschaftsvertrag sind die Aufgaben der VRS GmbH wie folgt festgelegt:

  • Verbundtarif/Vertrieb: Festsetzung und Änderung des Gemeinschaftstarifs (Verbundtarif), der Übergangstarife und der Beförderungsbestimmungen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (derzeit  §39 PBefG) sowie die Entwicklung eines Rahmens für ein einheitliches Vertriebssystem; Kooperationsabkommen mit anderen Verkehrs- und Tarifgemeinschaften oder ähnlichen Institutionen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
  • Marketing/Marktforschung: Betreiben des regionalen Marketings, d.h. der Marktforschung und der Verkaufsförderung
  • Einnahmenaufteilung: Entwicklung und Fortbilden der Einnahmenaufteilungsregelung, deren Änderung sowie abweichend davon vorgesehene Aufteilungsregelungen; Fragen im Zusammenhang mit dem Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der Fahrgelderstattung und den einschlägigen Statistikgesetzen
  • Informationstechnologie: Koordinierung des verbundeinheitlichen Leistungsangebotes im Schnittstellenbereich sowie das Abstimmen der Fahrpläne gemäß der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben

Mehr Informationen zu den Aufgaben und zur Organisation des VRS: 

Der VRS im Portrait