Tarifbestimmungen
Das Regelwerk des VRS-Gemeinschaftstarifs.
Welche Tickets es im VRS zu kaufen gibt und welche Regeln bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im VRS gelten, kannst Du im VRS-Gemeinschaftstarif und in den NRW-weit gültigen Beförderungsbedingungen NRW nachlesen.
Hier kannst Du mit VRS-Tickets fahren:
Fragen zu Fahrpreisen und ihren Erhöhungen
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Die Fortschreibung, also die Erhöhung der Fahrpreise ist unpopulär, sie muss aber sein. Denn ÖPNV bedeutet Leistung und dafür fallen bei den Verkehrsunternehmen Kosten an: für Fahrstrom, Kraftstoffe, Gehälter des Personals, Material und Unterhalt von Fahrzeugen und Anlagen oder für Investitionen.
Diese Kosten steigen von Jahr zu Jahr. Um weiterhin das Verkehrsangebot aufrechterhalten sowie investieren zu können, ist es nötig, die höheren Kosten aufzufangen.
Dabei bedeuten eine verlässliche Prognose der Fahrgeldeinnahmen und ein geregeltes Verfahren Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen, besonders für die Unternehmen, die im Wettbewerb über Jahre im Voraus kalkulieren müssen.
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Ein Aussetzen von Fahrpreiserhöhungen ist nur realisierbar, wenn von anderer Seite die fehlenden Mittel ausgeglichen werden.
Denn um die steigenden Kosten aufzufangen, haben der VRS und die Verkehrsunternehmen nur zwei Stellschrauben zur Verfügung: die Fahrpreise und das Verkehrsangebot.
Die Möglichkeiten zu rationalisieren und Kosten einzusparen, haben Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren bereits weitgehend ausgeschöpft. Außerdem sind die übergeordneten Ziele einer Verkehrswende und des Klimaschutzes bei Kürzungen des ÖPNV-Angebotes nicht zu erreichen.
Immer wieder wird gefordert, auf Fahrpreiserhöhungen zu verzichten oder die Fahrpreise zu senken. Die Gründe dafür sind meist verständlich und tatsächlich stößt die Nutzer*innenfinanzierung an ihre Grenzen.
In der Diskussion muss aber allen klar sein: Wer einen Fahrpreisstopp fordert, muss auch sagen können, wie dieser finanziert werden soll. Das Problem kann nur gelöst werden, wenn die grundsätzliche Struktur der ÖPNV-Finanzierung geändert wird.
An dieser Stelle sind aber nicht der VRS und die Verkehrsunternehmen gefordert, sondern der Gesetzgeber, an vorderster Stelle der Bund.
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Der Wunsch nach günstigeren Tickets ist verständlich, denn die Mobilitätskosten für die Menschen steigen, egal ob mit dem ÖPNV oder dem Pkw.
Der VRS bietet bereits heute preisgünstige Tickets an. Deutlich unter dem Preis von monatlichen ZeitTickets liegen das JobTicket/GroßkundenTicket oder das Deutschlandticket.
Gelegenheitskund*innen erhalten einen Rabatt beim Kauf der VRS-Tickets als HandyTicket oder OnlineTicket. Auch das AzubiTicket ist für junge Menschen ein günstiges Angebot, rund um die Uhr mobil zu sein.
Grundsätzlich bietet der VRS für alle Altersgruppen „Flat-Fare“-Produkte an, die nicht nur verbundweit, sondern auch 365 Tage im Jahr gelten.
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Wie die Erfahrung zeigt, sind ein gutes Angebot mit einem dichten Takt, langen Bedienzeiten, engen Verknüpfungen und modernen Fahrzeugen sowie eine gute Qualität im Betrieb die wichtigsten Kriterien, wenn es darum geht, Fahrgäste zu gewinnen. Auch das Parkplatzangebot sowie die Reisezeiten mit ÖPNV oder Pkw spielen eine maßgebliche Rolle bei der Wahl des Verkehrsmittels.
Günstigere Fahrpreise schaffen einen Anreiz, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Sie sind aber nicht der Hauptgrund, warum Menschen vom Auto in den ÖPNV umsteigen. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Taktdichte und attraktive Angebote sind laut Umfragen wichtigere Indikatoren. Werden die Fahrpreise reduziert, entstehen immer Mindereinnahmen für die Verkehrsunternehmen, die durch den Gewinn neuer Fahrgäste nicht kompensiert werden können.
Der Grund liegt bei der sogenannten Preiselastizität. Sie bezeichnet die prozentuale Änderung der Nachfrage als Folge einer Preisänderung. Studien belegen, dass der öffentliche Personennahverkehr ein vergleichsweise unelastischer Markt ist. Das bedeutet, dass selbst große Änderungen beim Preis zu nur kleinen Veränderungen der Nachfrage führen. Die Fachliteratur nennt dazu Bandbreiten. Demnach gleichen die Zugewinne durch neue Fahrgäste die entstehenden Mindereinnahmen nur zu 30 bis 60 Prozent aus. Hinzu kommen die Kosten, wenn wegen einer stärkeren Nachfrage die Fahrzeugkapazitäten erhöht oder die Infrastruktur ausgebaut werden müssen.
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Im VRS obliegt die Hoheit über den Tarif den im Verkehrsverbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen.
Im Unternehmensbeirat werden daher die zukünftigen Tarife beschlossen. Anschließend müssen noch die politischen Vertreter*innen in der VRS-Verbandsversammlung zustimmen.
Als vorberatendes Gremium dient der Tarifbeirat, der sich aus Vertretern des Unternehmensbeirates und der Zweckverbandsversammlung zusammensetzt. Der Tarifbeirat hat nur eine beratende Funktion.
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