Köln. Die Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) hat in ihrer heutigen Sitzung zugestimmt, dass die Tarife im VRS-Verbundgebiet zum 01. Januar 2025 um durchschnittlich 5,9 Prozent erhöht werden. Damit ist die VRS-Verbandsversammlung der grundsätzlichen Empfehlung sowohl des Tarifbeirats als auch des Unternehmensbeirats gefolgt. Da der Großteil der Zeitkarten auf das Deutschlandticket umgestellt wurde, betrifft die Maßnahme faktisch nur einen geringen Anteil der Fahrgäste. Die Abonnent*innen des Deutschlandtickets sind nicht von der jetzt beschlossenen Preismaßnahme des VRS betroffen, jedoch ändert sich der Preis für das Deutschlandticket ebenfalls: Wie die Verkehrsministerkonferenz in der vergangenen Woche entschieden hat, steigt er zum 01. Januar deutschlandweit von 49 auf 58 Euro.
VRS-Geschäftsführer Michael Vogel: „Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg sind derzeit über 700.000 Abonnentinnen und Abonnenten mit einem Deutschlandticket unterwegs. Die Beliebtheit des Tickets darf aber nicht die Probleme verdecken: Die Situation des Nahverkehrs stellt sich aktuell dramatischer denn je dar. Die Kosten für Personal, Energie und Material sind immens gestiegen. Daher ist die Tarifanpassung für das Deutschlandticket und den VRS-Resttarif zum 01. Januar unumgänglich.“
Der VRS begrüßt, dass beim Deutschlandticket für 2025 finanzielle Planungssicherheit herrscht. Jetzt muss sich auch der Bund bewegen und die Finanzierung für die Folgejahre sicherstellen. „Die 58 Euro gleichen aus unserer Sicht nicht die kompletten Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen aus, sie sind aber eine gute Basis, das Erfolgsmodell Deutschlandticket auch langfristig zu etablieren, ohne dass die finanzielle Belastung für Kommunen und Verkehrsunternehmen zu hoch wird“, führt Michael Vogel weiter aus. „Das Deutschlandticket ist eine im Sinne der Fahrgäste wertvolle Entwicklung der Tarifwelt und kommt gut an. Es bleibt für die Kundinnen und Kunden auch mit dem neuen Preis sehr attraktiv. Wir erwarten, dass die Mehreinnahmen aus der Preismaßnahme den Verkehrsunternehmen zufließen und nicht dazu genutzt werden, die von Bund und Land beigesteuerten Ausgleichsmittel abzusenken.“