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Schnell zur Genehmigung

Für alle Film-, Foto- und Tonaufnahmen.

Aufnahmen an Haltestellen und auf dem Betriebsgelände eines Verkehrsunternehmens sind genehmigungspflichtig – vor allem, wenn Sie kommerzielle Zwecke damit verfolgen. 

Wenn Sie filmen, fotografieren oder Tonaufnahmen durchführen möchten, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen. 

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