Schnell zur Genehmigung
Für alle Film-, Foto- und Tonaufnahmen.
Aufnahmen an Haltestellen und auf dem Betriebsgelände eines Verkehrsunternehmens sind genehmigungspflichtig – vor allem, wenn Sie kommerzielle Zwecke damit verfolgen.
Wenn Sie filmen, fotografieren oder Tonaufnahmen durchführen möchten, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen.