Schnell zur Genehmigung

Für alle Film-, Foto- und Tonaufnahmen.

Aufnahmen an Haltestellen und auf dem Betriebsgelände eines Verkehrsunternehmens sind genehmigungspflichtig – vor allem, wenn Sie kommerzielle Zwecke damit verfolgen. 

Wenn Sie filmen, fotografieren oder Tonaufnahmen durchführen möchten, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Verkehrsunternehmen. 

Zu den Kontakten

Fotografin in Aktion am Bahnsteig