Häufige Fragen zum VRS und seinen Aufgaben
Hier gibt es die Antworten.
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1987 haben sich die Städte Köln, Bonn, Leverkusen und Monheim sowie die Landkreise Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg zusammengeschlossen. Seit 1996 gehört auch der Kreis Euskirchen dazu.
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Die im VRS zusammengeschlossenen Städte und Kreise entsenden ihre Vertreter*innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbands VRS (ZV VRS) als politisches Gremium.
Die Mitglieder der Verbandsversammlungen sind in Fraktionen zusammengeschlossen, deren zahlenmäßige Zusammensetzung sich aus den Ergebnissen der Kommunalwahl ergibt.
Die Verantwortung für die Zweckverbandsaufgaben liegt beim Verbandsvorsteher. Der Zweckverband verfügt selbst nicht über Personal, ist aber 100-prozentiger Eigentümer der VRS GmbH, die seine Aufgaben umsetzt.
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Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) agiert als Dachverband für die Verkehrsunternehmen im VRS-Gebiet.
Die Aufgabe der VRS GmbH ist unter anderem die Anpassung und Weiterentwicklung des Verbundtarifs, um einheitliche Tickets und Preise sowie aufeinander abgestimmte Fahrpläne für die Fahrgäste zur Verfügung zu stellen. Gemeinsame Informations- und Serviceleistungen sowie Kampagnen sind weitere Tätigkeitsfelder.
Mehr Informationen finden Sie hier:
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Die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland ruht auf zwei tragenden Säulen, der Steuerfinanzierung und der Nutzerfinanzierung.
Aus verschiedenen Quellen stellen Bund, Länder und Gemeinden umfangreiche Mittel zur Finanzierung der Verkehrsangebote und der Infrastruktur bereit.
Die Nutzer*innen des ÖPNV leisten ihren Beitrag durch den Kauf von Fahrkarten. Der Anteil der Ticketeinnahmen an der Deckung der Kosten liegt im VRS im Durchschnitt bei rund 75 Prozent der Aufwendungen. Den Rest trägt die öffentliche Hand.
Im VRS liegt der gesamte Aufwand für das Verkehrsangebot bei fast einer Milliarde Euro.
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Vor allem braucht der ÖPNV in ganz Deutschland mehr Geld.
Es gibt verschiedene Ansätze, wie die Finanzierung des Nahverkehrs erweitert werden könnte. Dazu gehören die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in den Städten (z.B. höhere Parkgebühren, Kurzzeitparken, weniger freie Parkplätze), die Einführung einer City-Maut oder eine Finanzierung durch Abgaben.
Beispiele wären ein von allen solidarisch finanziertes Bürgerticket oder die sogenannte Nutznießerfinanzierung durch Handel, Arbeitgeber oder Immobilienbesitzer, die von der vorhandenen Infrastruktur profitieren.
Solche Instrumente erfordern allerdings einen entsprechenden rechtlichen Rahmen und den politischen Willen, diesen zu gestalten.
Zudem muss sichergestellt werden, dass die vereinnahmten Finanzmittel auch explizit die verringerten Beiträge der Nutzer ausgleichen und nicht für andere Zwecke Verwendung finden.
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Im VRS liegt die Zuständigkeit für die unternehmerischen und betrieblichen Belange bei den Verkehrsunternehmen.
Diese erstellen in der Regel die Fahrpläne nach den Vorgaben der Aufgabenträger. Sie betreiben die Linien und sind der direkte Ansprechpartner der Fahrgäste.
Soweit Aufgabenträger Verkehrsleistungen im Wettbewerb vergeben, übernehmen diese in sogenannten Bruttoverträgen immer häufiger das Risiko der Erträge aus Fahrgeldeinnahmen. Bei Nettoverträgen oder eigenwirtschaftlichen Linien verbleibt das Risiko der Einnahmen allein bei den Verkehrsunternehmen.
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Sie sind Tochterunternehmen der jeweiligen Kommune und fahren in deren Auftrag.
Dazu gehören zum Beispiel die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), die Stadtwerke Bonn (SWB) oder die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG).
In den Städten, Kreisen und Gemeinden setzen die Unternehmen verkehrspolitische und zunehmend klimapolitische Vorgaben der Kommunen um.
Auch sind in den Zentren die sehr mobilen Bevölkerungsgruppen stark vertreten. Die entsprechend hohe Angebotsqualität kann aber bei weitem nicht kostendeckend geleistet werden. So befinden sich die Verkehrsunternehmen in einem schwierigen Spannungsfeld: Von ihnen wird erwartet, zu möglichst attraktiven Fahrpreisen umfassende Mobilitätsangebote vorzuhalten und gleichzeitig das Defizit zu begrenzen, das über den kommunalen Haushalt ausgeglichen werden muss.
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Im regionalen Schienennetz von go.Rheinland (Der Kooperationsraum von go.Rheinland erstreckt sich über die Gebiete des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS)) mit einer Streckenlänge von 1640 Kilometern sind zurzeit acht SPNV-Unternehmen unterwegs:
- DB Regio AG Region NRW
- National Express Rail GmbH (NX)
- Trans Regio Deutsche Regionalbahn GmbH (Mittelrheinbahn)
- Rurtalbahn GmbH
- Vias GmbH
- Hessische Landesbahn
- Arriva
- SNCB Mobility
An Werktagen befördern sie mehr als rund 268.000 Fahrgäste (vor Corona 442.000 Fahrgäste) auf den Regionalexpress- und Regionalbahnstrecken sowie im Netz der S-Bahn Köln.
Die Aufträge dazu vergibt go.Rheinland im Rahmen europaweiter Ausschreibungen, wie es das EU-Recht verlangt. In diesem Vergabewettbewerb mit hohen Qualitätsstandards müssen die Verkehrsunternehmen scharf kalkulieren und sie tragen dabei je nach Vertragsgestaltung das Risiko ausreichender Fahrgeldeinnahmen.
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Nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes NRW sind die kreisfreien Städte und Kreise Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV.
Sie sind zuständig für die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem Gebiet.
Zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Verkehrsangebote erstellen die Kreise Nahverkehrspläne und schreiben diese regelmäßig fort.
Um der Bevölkerung einen guten ÖPNV bieten zu können, investieren die Aufgabenträger neben Fördergeldern auch eigene Haushaltsmittel in das Nahverkehrsangebot.