Gutachten zur Finanzierung des ÖPNV im VRS
Gutachten bescheinigt Finanzbedarf und zeigt Alternative Finanzierungsmodelle auf.
Der Betrieb des ÖPNV im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) kostet viel Geld. Dazu zählen nicht nur Finanzmittel für Personal, Fahrzeuge und Energie, sondern etwa auch Investitionen in zukunftsfähige Technologien. Hinzu kommen die Kosten für den dringend benötigten Ausbau des ÖPNV-Angebots.
Gutachten bescheinigt Finanzbedarf
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg hat die mobilité Unternehmensberatung in Köln mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um zu klären, wie groß der Finanzbedarf für den Betrieb eines erweiterten ÖPNV-Angebots im VRS-Gebiet ist.
Das zentrale Szenario bildet einen Ausbau um etwa 60 Prozent bis ins Jahr 2030 ab und passt damit zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zielen der Landespolitik. Um für alle Städte und Gemeinden im VRS-Gebiet das Koalitionsziel zu realisieren, müssten jährlich mindestens 870 Millionen Euro aufgewendet werden. Das macht einen Mehrbedarf an Finanzmitteln von mindestens 300 Millionen Euro jährlich gegenüber dem Status quo. Durch die aktuell hohen Kostensteigerungen (Personal, Energie etc.) sowie die vorgeschriebenen Investitionen in alternative Antriebe steigt dieser Mehrbedarf in den nächsten Jahren voraussichtlich auf bis zu 500 Millionen jährlich.
Alternative Finanzierungsmodelle
Neben der Bezifferung der Kosten waren die Unternehmensberater*innen beauftragt, Möglichkeiten für alternative Finanzierungsmodelle aufzuzeigen. Aus einer Vielzahl von Ansätzen zur Nutznießer*innenfinanzierung haben sie im Rahmen einer umfassenden juristischen und ökonomischen Bewertung sechs Instrumente, die die beiden aktuell bestehenden Finanzierungssäulen für den ÖPNV – Ticketerlöse und Mittel der öffentlichen Hand – ergänzen könnten, identifiziert:
- Maut
- Parkraumbewirtschaftung
- ÖPNV-Grundbeitrag
- Bürgerticket
- Kfz-Abgabe
- Grundsteuer
Das Gesamtfinanzierungspotenzial der aufgezeigten Ideen läge bei 500 Millionen Euro im Jahr. Doch ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage lassen sich die Ideen nicht umsetzen.
Mit den politischen Entscheider*innen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene wird es Anfang 2023 einen Austausch zu den vorgeschlagenen Instrumenten geben.